Um Mähwiesen als artenreiches Kulturgut zu bewahren, erhalten deren Eigentümer und Bewirtschafter finanzielle Unterstützung durch das Förderprogram für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT) sowie die Landschaftspflegerichtlinie.
Mähwiesen sind das Produkt jahrzehnte- bis jahrhundertelanger extensiver Nutzung. Das Land Baden-Württemberg weist in Deutschland und vermutlich sogar EU-weit eines der bedeutendsten Vorkommen artenreicher Mähwiesen auf. Auch im Landkreis Heilbronn gibt es eine große Anzahl an Mähwiesen. Seit dem Jahr 2021 gelten sie als Biotope und stehen unter Schutz, da sie einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt leisten.
Dies bedeutet, dass sich der Zustand der Wiese nicht verschlechtern darf. Das Land Baden-Württemberg hat hierfür in jedem Landkreis Stellen geschaffen, die die Aufgaben haben, Mähwiesen zu erhalten, zu verbessern oder verschwundene Mähwiesen wiederherzustellen.
Im Landkreis Heilbronn können sich interessierte Eigentürmer und Bewirtschaftert bei Stefanie Kielhorn, E-Mail: stefanie.kielhorn@landratsamt-heilbronn.de, Telefon 07131 994-289 oder Sophia Stoffel, E-Mail: sophia.stoffel@landratsamt-heilbronn.de, Telefon 07131 994-7506 über die Erkennung, Bewirtschaftung und Förderung von Mähwiesen informieren.
Woher weiß ich, dass ich eine Mähwiese besitze?
Oft ist Eigentümern nicht bekannt, ob es sich bei ihrem Grundstück um eine Mähwiese handelt. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bietet daher auf ihrer Homepage unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/55GEuNLhFIOsUOwsYuFqhg oder über den nachfolgenden QR-Code eine Landkarte mit den erfassten Mähwiesen an.