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Landratsamt bittet um Mithilfe: Vorschläge für Naturdenkmale gesucht


Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet der Landkreis Heilbronn nun die Bevölkerung um Mithilfe: Von 18. Juli 2024 bis 15. Januar 2025 können Einwohnerinnen und Einwohner eigene Vorschläge für mögliche, neue Naturdenkmale im Landkreis Heilbronn bei der Naturschutzbehörde einreichen.

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützen Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.

Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über das Formular unter  www.landkreis-heilbronn.de/VorschlagNaturdenkmal eingereicht werden.  Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden. 

Zu beachten ist, dass Eppingen, Bad Rappenau, Bad Friedrichshall und Neckarsulm die Naturdenkmale in eigener Zuständigkeit erfassen und daher nicht über das Formular vorgeschlagen werden können. Vorschläge aus diesen Gebieten sind direkt an die jeweiligen Städte und Gemeinden zu übersenden.

  • Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
  1. Kontakt:    Herr Edlinger (F.Edlinger@Eppingen.de; 07262 920-1220)

Herr Scheeder (C.Scheeder@eppingen.de; 07262 920-1167)

  • Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
  1. Kontakt:    baurechtsamt@badrappenau.de
  • Neckarsulm mit Erlenbach und Untereisesheim
  1. Kontakt: Frau Lorenz (Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de; 07132 35-2213)
  • Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
  1. Kontakt: klima@friedrichshall.de

Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.