Kommunalwahlen und europawahl

Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024 - Antrag auf Briefwahlunterlagen


Alle Wahlberechtigten können bis zum Freitag, 07.06.2024 bis 18:00 Uhr Wahlscheine beantragen, um per Brief zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass der Link für einen Antrag auf Briefwahl per Internet sowie der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code nicht mehr aktiv sind.

Bitte kommen Sie persönlich vorbei, um beantragte Briefwahlunterlagen abzuholen, da eine Zustellung bis zum Wahlsonntag nicht mehr ausreichen wird.

Wir möchten auf folgende Fristen hinweisen:

Frist Freitag, 07.06.2024 bis 18:00 Uhr – generell
Alle Wahlberechtigten 
können bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr Wahlscheine beantragen, um per Brief zu wählen.

Frist Samstag, 08.06.2024 bis 12:00 Uhr – Wahlschein nicht zugegangen
Wer glaubhaft versichert, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag, 08.06.2024 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Frist Sonntag, 09.06.2024 bis 15:00 Uhr – plötzliche Erkrankung u.a.
Wer plötzlich so erkrankt, dass er den Wahlraum nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag (Unterschrift nicht vergessen) einen Wahlschein.

Bereitschaftsdienst außerhalb der Rathausöffnungszeiten
Für die genannten Fälle ist im Rathaus Weinsberg, Bürgerbüro, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg ein Bereitschaftsdienst eingerichtet (Tel. 07134-512-574)

  • Freitag, 07.06.2024 von 15:00 bis 18:00 Uhr (Rathaus besetzt)
  • Samstag, 08.06.2024 von 9:00 bis 12:00 Uhr (telefonisch)
  • Sonntag, 09.06.2024 von 10:00 bis 15:00 Uhr (telefonisch)

Achtung! Bitte denken Sie daran, dass in allen Fällen Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Sonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 11, Weinsberg eingegangen sein müssen. 

Ihr Wahlamt