pressemitteilung Regierungspräsidium stuttgart

Stadtbahn Eppingen-Heilbronn: Zweigleisiger Ausbau zwischen Leingarten und Schwaigern - Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn Eppingen-Heilbronn im Abschnitt Leingarten-Schwaigern erlassen. Im Februar und April dieses Jahres wurden im Rahmen von zwei vorläufigen Anordnungen bereits Gehölzrückschnitte und Maßnahmen des Artenschutzes zur Vorbereitung der nun folgenden Hauptbaumaßnahmen zugelassen. 

Die genehmigte Planung erstreckt sich auf den Bereich östlich des Haltepunkts Lein garten-West und endet im Bahnhof Schwaigern. Sie umfasst im Wesentlichen die Verbreiterung des bestehenden Bahnkörpers und den Einbau eines neuen Gleises sowie einer neuen Weichenverbindung westlich des Bahnübergangs beim Haltepunkt Leingarten-West und eines doppelten Gleiswechsels am Ende des Ausbauabschnitts am Bahnhof Schwaigern. Betreiberin auf der so genannten Kraichgaubahn ist die AVG, die den Streckenabschnitt Heilbronn Hauptbahnhof – Eppingen Bahnhof langfristig von der DB AG gepachtet hat. Das neue Gleis wird elektrifiziert und die Leit- und Sicherungstechnik entsprechend erweitert und angepasst. Ebenfalls Bestandteil der Maßnahme sind die Installation mehrerer neuer Signale entlang der Strecke so wie die Anpassung zweier schienengleicher Bahnübergänge und einer Eisenbahnüberführung. Der Haltepunkt Schwaigern-Ost erhält einen zweiten Bahnsteig ein schließlich barrierefreier Zugangsrampe. 

Ziel der Maßnahme ist es, den Nahverkehr auf der Schiene im Raum Heilbronn attraktiver zu gestalten. Hierfür soll das rund drei Kilometer lange Nadelöhr auf der sonst fast durchgängig zweigleisigen Strecke beseitigt werden. Durch die Maßnahme werden die Züge pünktlicher und zuverlässiger, was die Erreichbarkeit von Anschlusszügen am Hauptbahnhof Heilbronn und am Bahnhof Eppingen verbessert. 

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/) unter „Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse“ im Zeitraum von Dienstag, 11. Juni 2024 bis einschließlich Montag, 24. Juni 2024 veröffentlicht. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt in der Heilbronner Stimme, Ausgabe West. Der Bekanntmachungstext kann außerdem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Rubrik „Service“ unter „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund aktueller Gesetzesänderungen keine individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an Personen, die Einwendungen erhoben haben, erfolgt. Nach Ablauf von zwei Wochen ab der Zugänglichmachung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als bekanntgegeben.