bundestagswahl 2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025


Was mache ich, wenn ich am Wahltag verreist bin oder nicht ins Wahllokal gehen kann? 

In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie entweder persönlich auf dem Rathaus Weinsberg- Bürgerbüro - abholen oder mit der Wahlbenachrichtigung oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragen. Sie müssen dabei aber bestimmte Identifizierungsmerkmale angeben (Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift). Sonst besteht die Gefahr, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 21. Februar 2025, 18.00 Uhr. Bis dahin können Sie im Bürgerbüro im Rathaus Weinsberg noch persönlich Briefwahl beantragen. Falls die Briefwahl schriftlich beantragt wird, sollte der Antrag schon einige Tage vorher vorliegen, da sonst nicht gewährleistet ist, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt werden können! Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Weinsberg eingegangen sein. Falls Sie Ihren Wahlbrief über die Deutsche Post an uns zurückschicken, sollte dieser spätestens 3 Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden! 

Sie können die Briefwahlunterlagen auch in elektronischer Form beantragen. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Folgen Sie dem Link. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirksnummer und Ihrer Wählernummer. 
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (RegioMail) zugestellt. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Stadt Weinsberg, Bürgerbüro, Tel. 07134/512-574 oder das Wahlamt Tel. 07134/512-110. 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst zugestellt werden können, sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Dies wurde uns ab 07. Februar in Aussicht gestellt. 

Ihr Wahlamt