Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden uns frühestens ab 7. Februar 2025 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Bis zum Wahltag sind es dann nur noch gut zwei Wochen. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den mit der vorgezogenen Neuwahl verbundenen Fristen und den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Die kurze Zeit für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Die Stadt Weinsberg wird alles daransetzen, die uns vorliegenden Briefwahlanträge schnellstmöglich zu bearbeiten und die Unterlagen zu verschicken.
Gleichzeitig möchten wir aber auf die Möglichkeit hinweisen, ab 10. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Weinsberg während der allgemeinen Öffnungszeiten abzuholen. Dies erspart die Zeit für den Versand der Unterlagen. Bringen Sie zum Abholen der Briefwahlunterlagen bitte Ihren Ausweis mit.
Wer möchte, kann sein Wahlrecht mit den Briefwahlunterlagen auch gerne gleich vor Ort im Rathaus ausüben. Eine Wahlkabine und eine gesicherte Wahlurne stehen ab dem 10. Februar 2025 bereit.
Auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag direkt beim Rathaus Weinsberg, Marktplatz 11 abzugeben oder in die Rathausbriefkästen einzuwerfen, schließt eine verspätete Zustellung durch einen Rückversand aus.
Wer bei der Ausübung seines Wahlrechts bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht auf Briefwahlunterlagen angewiesen ist, dem stehen natürlich wieder die gewohnten Wahllokale mit insgesamt 100 freiwilligen Wahlhelfenden offen.
Ihr Wahlamt