Wahlberechtigte Auslandsdeutsche können an der Wahl am 23. Februar 2025 zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Die Frist zur Antragsstellung endet 21 Tage vor der Wahl, am 2. Februar 2025. Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen. Denken Sie bitte auch an die sehr verkürzte Zeit für die Briefwahl.
Prüfen Sie nun, welchen Antrag Sie benötigen. Es gibt zwei unterschiedliche Formulare (Anlage 2 und Anlage 2a), die, je nachdem ob Sie schon einmal in Deutschland gewohnt haben und wie alt Sie dabei waren, für Sie zu treffen können:
Fall 1 – Trifft diese Beschreibung auf Sie zu?
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft,
- Sie leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- Sie sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- Sie haben aber nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Weinsberg eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz).
Antragsformular BTW Anlage 2 hier herunterladen (Link) (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf)
Antragsformular 2 einreichen:
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag (Anlage 2) können Sie postalisch oder als Scan/ Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (=letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Für ehemalige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weinsberg bitte an: buergerbuero@weinsberg.de
Fall 2 – Oder trifft diese Beschreibung auf Sie zu?
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft,
- Sie leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- Sie sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- Sie haben noch nie oder nur vor Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz).
Antragsformular BTW Anlage 2a hier herunterladen (Link) (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf)
Antragsformular 2a einreichen:
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (=letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.