Ortschaftsrat

Ortschaftsrat

Der Ortschaftsrat ist ein selbstständiges Organ der Gemeinde (also kein Ausschuss des Gemeinderates), der einen angemessenen Raum für die selbstständige Gestaltung örtlicher Belange darstellen soll. Er ist in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.

Vorsitzender des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher als Ehrenbeamter auf Zeit. Er wird vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats, aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, gewählt. Seine Amtszeit endet mit der des Ortschaftsrats.