EU- und Kommunalwahl 2024
Gleichberechtigte Teilhabe am Wahlrecht für Weinsberger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung.
Seit dem 16. Mai 2019 haben sich die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung zur gleichberechtigten Teilhaben an den Wahlen weiter verbessert. Wir informieren hier über die Möglichkeiten zur inklusiven Ausübung des Wahlrechts im Stadtgebiet Weinsberg. Sollten Sie weiteren Unterstützungsbedarf zu den Wahlen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter abteilung11@weinsberg.de oder 07134-512-150
Briefwahl
Über diese Hilfsmittel und Zugänge hinaus gibt es auch immer die Möglichkeit Zuhause via Briefwahl zu wählen. Die Unterlagen können mit Zugang der Wahlbenachrichtigung bequem beantragt werden:
- über folgenden Link.
- über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code (Mobiltelefon und Internetverbindung notwendig),
- postalisch unter Angabe von Vor- und Familiennamen, Adresse, Wählernummer und Geburtsdatum
- persönlich im Bürgerbüro Zimmer 211 während der Öffnungszeiten
Bitte beantragen Sie die Unterlagen frühzeitig oder holen Sie diese persönlich ab, um sicher zu gehen, dass Sie noch VOR dem 9. Juni wieder bei uns eintreffen. Stimmzettel, die nach dem 9. Juni 18.00 Uhr bei uns eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es zählt der rechtzeitige Eingang.
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