Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Weinsberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.weinsberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Die Stadt Weinsberg versucht der Barrierefreiheit in vollem Umfang nachzukommen. Aktuell können leider noch wenige "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" zur Verfügung gestellt werden, weil die Überarbeitung der vorhandenen Dateien mit sehr großem Aufwand verbunden ist.

Der Stadt Weinsberg werden auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können grundsätzlich nicht überarbeitet werden.

b) Unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG

Für die nachfolgenden Inhalte wird aufgrund unverhältnismäßiger Belastung vorübergehend eine Ausnahme nach § 10 Absatz 2 L-BGG geltend gemacht:

Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Gebärdensprache.

Die Bereitstellung von Videos in Gebärdensprache für Inhalte der Website würde derzeit unverhältnismäßige Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Stattdessen bemühen wir uns, wichtige Informationen schriftlich leicht verständlich darzustellen und bieten Unterstützung bei Anfragen an.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.07.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.01.2025 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Meldungen zu bestehenden Barrieren, Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit können Sie uns wie folgt zukommen lassen?

Kathrin Rogowski, Bürgermeisteramt

Telefon: +49 (0) 7134 512-231

Gebärdentelefon (Behördenrufnummer 115 - BMAS)

E-Mail: barrierefreiheit@weinsberg.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.