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Verantwortlich für die Inhalte:
Stadt Weinsberg
Marktplatz 11
74189 Weinsberg
Telefon: 07134 / 512 0
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E-Mail: Stadt@Weinsberg.de
Vertreten durch Bürgermeisterin Birgit Hannemann
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Inhaltlich Verantwortliche nach § 55 RStV:
Frau Birgit Hannemann / Bürgermeisterin
Tel.: 07134 512-0
E-Mail: birgit.hannemann@weinsberg.de
Hinweise zur Online-Streitbeilegung:
Die Plattform der Europäischen Kommision zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier: http://ec.europ.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Haftungsausschluss:
Die Informationen, die Sie auf dieser Website vorfinden, wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen übernommen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Distanzierung:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 (AZ.: 312 O 85/98) entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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Urheberrecht:
Alle Veröffentlichungen und Informationen dieser Website sind durch das Urheberrecht geschützt. Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung der Stadtverwaltung Weinsberg vervielfältigt oder übernommen werden.
Hinweis zum Elektronischen-Anpassungsgesetz (EAnpG):
Zum 1. März 2005 wurde das „Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrenrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektronik-Anpassungsgesetz – EanpG) wirksam.
Wegen noch nicht ausreichender technischer Infrastruktur für die Handhabung von Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz bietet die Stadt Weinsberg diesen Zugang derzeit noch nicht an.
Falls im Verwaltungsverfahren die Schriftform (mit oder ohne Unterschrift) vorgeschrieben ist, stellt die Übermittlung von Informationen per E-Mail keinen Ersatz für die Schriftform dar. Dies gilt auch für die Übermittlung von elektronischen Formularen. Die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen (z.B. Anträge, Beschwerden usw.) oder anderen Informationen (z.B. Terminvereinbarungen, Anfragen usw.) begründet keinen Anspruch auf Verwaltungshandeln. Da elektronische Nachrichten verfälscht, umgeleitet oder gelöscht werden können, ohne dass hiervon der Sender oder Empfänger Kenntnis erhält, sind solche Mitteilungen generell nicht rechtswirksam.
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Abbildungen - Leichte Sprache: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2021